Reglement

 

Vermietung und Benutzung des Clublokals "Schmid-Corner" des FC Ebikon

 

A.

Vermietung

 

 

1.

Vermieter/Mieter

 

Vermieter des Mietobjektes ist der FC Ebikon. Vermietet wird an Vereinsmitglieder, andere Vereine, Organisationen und Gesellschaften, sowie an nicht dem Verein angehörende Einzelpersonen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mietgesuche ohne Begründung abzulehnen.

 

 

2.

Mietobjekt

 

Im Clubhaus des FC Ebikon kann das Restaurant "Schmid-Corner", eingeschlossen die sanitarischen Einrichtungen, mietweise genutzt werden.

 

 

3.

Mietbeginn und Mietdauer

 

Sofern im Mietvertrag keine anderen Zeiten vereinbart wurden, dauert das Mietverhältnis ab einem vereinbarten Zeitpunkt bis 12.00 Uhr des darauf folgenden Tages.

 

 

4.

Anmeldung

 

Die Anmeldung für die Belegung der Räumlichkeiten sind mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Durchführung der Veranstaltung dem FC Ebikon zuhanden seiner Clubhaus-Kommission schriftlich und mittels Anmeldeformular einzureichen. Im Internet kann unter www.fcebikon.ch die Belegung des Clublokals eingesehen werden.

 

 

5.

Benutzungsvorrecht für Gönner des FC Ebikons

 

Die Gönner des neuen Clubhauses des FC Ebikon besitzen das Benützervorrecht. Falls ein Gönner das Clubhaus mieten möchte, hat dieser das Vorrecht vor allen anderen Bewerbern.

 

 

6.

Mietzins

 

Das Clublokal des FC Ebikon steht seinen Mannschaften zur Durchführung von vereinsinternen Anlässen zur Verfügung. Bei allen Anlässen wird eine Mietgebühr inklusive Reinigungspauschale gemäss separater Liste fällig.

Bis spätestens 10 Tage vor Mietantritt ist der Betrag auf das Konto des FC Ebikon zu überweisen. Bei Nichtantritt der Miete verfällt der Betrag zugunsten des FC Ebikon, die Kaution wird zurückerstattet.

 

 

7.

Gebrauch der Mietsache

 

Das Mietobjekt ist vom Mieter schonend zu benützen, er haftet dem Vermieter für alle aus der Benützung entstandenen Schäden oder Verluste. Sämtliche Getränke müssen beim Vermieter bezogen werden.

 

 

 

 

B.

Benutzung

 

 

8.

Verantwortung

 

Der Mieter, welcher den Mietvertrag unterzeichnet, ist dem Vermieter gegenüber für die Benützung des Mietobjektes und die Bezahlung des Mietzinses verantwortlich. Er ist sowohl für die Übergabe als auch für die Übernahme zuständig und tätigt die Absprachen mit dem Verwalter.

 

 

9.

Übergabe des Mietobjektes

 

Datum und Zeit der Übergabe erfolgen nach Vereinbarung mit dem Verwalter. Der FC Ebikon stellt den Buffetservice zur Verfügung, dieser ist im Preis inbegriffen. Gleichzeitig hat der Mieter das in der Miete inbegriffene Mobiliar gemäss detailliertem Verzeichnis zu prüfen und allfällige fehlende Gegenstände oder Beschädigungen des Mietobjektes dem Verwalter sofort zu melden.

 

 

10.

Hausordnung

 

a)

Das Mobiliar darf nur in den Räumlichkeiten des vermieteten Clublokals verwendet werden.

b)

Jegliche Zweckentfremdung des Mietobjekts ist ebenso untersagt wie die unerlaubte Benützung der nicht vermieteten Clubhausräume.

c)

Das Benützen der nicht im Mietvertrag eingeschlossenen Fussballfelder ist strikte untersagt.

d)

Das Dekorieren der Räume mit Bildern, Girlanden usw. sowie das Verändern der Möblierung ist untersagt (Absprache mit dem Vermieter). Das Dekorieren der Zufahrtsstrasse ist untersagt.

e)

An Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr darf kein Alkohol ausgeschenkt oder abgegeben werden. Zudem ist jeder Verkauf "über die Gasse" verboten.

f)

Alle mitgebrachten Lebensmittel müssen mit der Abgabe des Mietobjektes weggeräumt werden.

g)

Lärm und Nachtruhestörungen sind zu unterlassen.

h)

Jegliche Verluste oder Schäden sind bei der Abgabe dem Verwalter zu melden.

i)

im übrigen sind die Weisungen des Verwalters zu befolgen.

 

 

11.

Parkplätze und Zufahrt

 

a)

Die Zufahrt zum Gebäude ist nur für den kurzfristigen Warenumschlag gestattet.

b)

Sämtliche Fahrzeuge müssen auf den offiziellen Parkplätzen beim alten Migros-Gebäude abgestellt werden.

 

 

12.

Abfall und Umgebung

 

a)

Der Abfall ist durch den Mieter zu entsorgen.

b)

Die Umgebung und die Parkplätze sind sauber zu halten.

 

 

13.

Rückgabe des Mietobjektes

 

a)

Das Mietobjekt ist nach Vertrag oder spätestens bis 12.00 Uhr des darauf folgenden Tages geräumt und grobgereinigt dem Verwalter zurückzugeben.

b)

Der Verwalter bestimmt bei der Übergabe die Art und den Umfang der Schlussreinigung. Er kann bei nicht genügender Reinigung zusätzliche Reinigungsarbeiten anordnen oder auf Kosten des Mieters ausführen lassen.

 

 

 

 

C

Schlussbestimmungen

 

 

14.

Mietvertrag

 

Das Reglement über die Vermietung und Benützung des Clublokales "Schmid-Corner" des FC Ebikon bildet einen integrierenden Bestandteil des mit dem jeweiligen Mieter des Clublokales abgeschlossenen Mietvertrages.

 

 

15

Inkrafttreten

 

Dieses Reglement tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es kann jederzeit vom Vorstand des FC Ebikon geändert und ergänzt werden.

 

 

Ebikon, 2. Oktober 2002