Reglement
Vermietung und Benutzung des Clublokals "Schmid-Corner" des FC Ebikon
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A. |
Vermietung |
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1. |
Vermieter/Mieter |
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Vermieter des Mietobjektes ist der FC Ebikon. Vermietet wird an Vereinsmitglieder, andere Vereine, Organisationen und Gesellschaften, sowie an nicht dem Verein angehörende Einzelpersonen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mietgesuche ohne Begründung abzulehnen. |
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2. |
Mietobjekt |
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Im Clubhaus des FC Ebikon kann das Restaurant "Schmid-Corner", eingeschlossen die sanitarischen Einrichtungen, mietweise genutzt werden. |
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3. |
Mietbeginn und Mietdauer |
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Sofern im Mietvertrag keine anderen Zeiten vereinbart wurden, dauert das Mietverhältnis ab einem vereinbarten Zeitpunkt bis 12.00 Uhr des darauf folgenden Tages. |
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4. |
Anmeldung |
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Die Anmeldung für die Belegung der Räumlichkeiten sind mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Durchführung der Veranstaltung dem FC Ebikon zuhanden seiner Clubhaus-Kommission schriftlich und mittels Anmeldeformular einzureichen. Im Internet kann unter www.fcebikon.ch die Belegung des Clublokals eingesehen werden. |
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5. |
Benutzungsvorrecht für Gönner des FC Ebikons |
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Die Gönner des neuen Clubhauses des FC Ebikon besitzen das Benützervorrecht. Falls ein Gönner das Clubhaus mieten möchte, hat dieser das Vorrecht vor allen anderen Bewerbern. |
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6. |
Mietzins |
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Das Clublokal des FC Ebikon steht seinen Mannschaften zur Durchführung von vereinsinternen Anlässen zur Verfügung. Bei allen Anlässen wird eine Mietgebühr inklusive Reinigungspauschale gemäss separater Liste fällig. Bis spätestens 10 Tage vor Mietantritt ist der Betrag auf das Konto des FC Ebikon zu überweisen. Bei Nichtantritt der Miete verfällt der Betrag zugunsten des FC Ebikon, die Kaution wird zurückerstattet. |
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7. |
Gebrauch der Mietsache |
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Das Mietobjekt ist vom Mieter schonend zu benützen, er haftet dem Vermieter für alle aus der Benützung entstandenen Schäden oder Verluste. Sämtliche Getränke müssen beim Vermieter bezogen werden. |
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B. |
Benutzung |
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8. |
Verantwortung |
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Der Mieter, welcher den Mietvertrag unterzeichnet, ist dem Vermieter gegenüber für die Benützung des Mietobjektes und die Bezahlung des Mietzinses verantwortlich. Er ist sowohl für die Übergabe als auch für die Übernahme zuständig und tätigt die Absprachen mit dem Verwalter. |
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9. |
Übergabe des Mietobjektes |
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Datum und Zeit der Übergabe erfolgen nach Vereinbarung mit dem Verwalter. Der FC Ebikon stellt den Buffetservice zur Verfügung, dieser ist im Preis inbegriffen. Gleichzeitig hat der Mieter das in der Miete inbegriffene Mobiliar gemäss detailliertem Verzeichnis zu prüfen und allfällige fehlende Gegenstände oder Beschädigungen des Mietobjektes dem Verwalter sofort zu melden. |
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10. |
Hausordnung |
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11. |
Parkplätze und Zufahrt |
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12. |
Abfall und Umgebung |
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13. |
Rückgabe des Mietobjektes |
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C |
Schlussbestimmungen |
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14. |
Mietvertrag |
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Das Reglement über die Vermietung und Benützung des Clublokales "Schmid-Corner" des FC Ebikon bildet einen integrierenden Bestandteil des mit dem jeweiligen Mieter des Clublokales abgeschlossenen Mietvertrages. |
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15 |
Inkrafttreten |
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Dieses Reglement tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es kann jederzeit vom Vorstand des FC Ebikon geändert und ergänzt werden. |
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Ebikon, 2. Oktober 2002

